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   OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02   

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https://dejure.org/2003,16718
OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02 (https://dejure.org/2003,16718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 B 957/02 (https://dejure.org/2003,16718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 B 957/02 (https://dejure.org/2003,16718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 63; SächsKomZG § 44 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Satzung zur Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Unterscheidung zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung; Verwaltungsaktsbefugnis bei nichtiger Satzung; Übertragung eines Teils der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband; Wirksame ...

  • Judicialis

    SächsWG § 63; ; SächsKomZG § 44 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99

    Anforderungen an die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes; Umdeutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02
    Der Zulässigkeit einer nur teilweisen Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe steht die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Einrichtungsbegriff (vgl. Urteil vom 3.4.2001 - 5 D 665/99 -) nicht entgegen.
  • OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95

    Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02
    Für die Gründung eines Abwasserzweckverbandes als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestand im Freistaat Sachsen auch vor dem In-Kraft-Treten des SächsKomZG am 22.9.1993 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (SächsOVG, NK-Urteil vom 9.9.1998 - 2 S 382/95 - SächsVBl. 1999, 14).
  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer

    Können die Teilaufgaben Veranlassung zur Bildung getrennter Einrichtungen sein, können diese im Rahmen des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts auch einem anderen Hoheitsträger übertragen werden (hierzu auch Birk in Driehaus, a. a. O., Rn. 1255 zu § 8; zur Übertragung nur der Teilaufgabe Schmutzwasserbeseitigung auf einen Zweckverband: SächsOVG, Urteil vom 21.05.2003 - 5 B 957/02 - SächsVBl. 2004, 28).
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Nach der - auch vom erkennenden Senat vertretenen - Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.2.2000, SächsVBl 2000, 213; jüngst: Urt. v. 21.5.2003, SächsVBl 2004, 28) bestand im Freistaat Sachsen für Gemeinden auch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Gestalt von § 61 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung - KommVerf) vom 17.5.1990 (GBl. I S. 255) eine hinreichende gesetzliche Grundlage zur Gründung von Zweckverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Satzungshoheit.
  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Es kommt also darauf an, ob die Entstehung des Zweckverbandes nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG von einer materiellrechtlich wirksamen Regelung des vorgeschriebenen Mindestinhalts gemäß § 17 Abs. 2 ThürKGG, also z. B. auch von einem wirksamen Umlegungsschlüssel, abhängt (so zum dortigen Landesrecht etwa: SächsOVG, Urteil vom 21.05.2003 - 5 B 957/02 - SächsVBl. 2004, 28).
  • OVG Sachsen, 17.01.2005 - 5 D 30/01

    Zweckverband, Teilaufgabenübertragung, Abwasserbeitrag, Abwassergebühr,

    Es sind nämlich keine überzeugenden Gesichtspunkte dafür ersichtlich, die teilweise Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf eine Person des Privatrechts zuzulassen, dagegen die Übertragung auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft davon abhängig zu machen, dass nur die gesamte Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf diese übertragen wird (so schon SächsOVG, Urt. v. 21.5.2003, SächsVBl. 2004, 28).
  • OVG Sachsen, 04.03.2004 - 5 BS 119/02

    Abwasserbeitrag, Vorläufiger Rechtsschutz, Teilzweckverband, Ungleichbehandlung,

    In der Rechtsprechung des Senats ist es geklärt, dass eine Verbandssatzung nicht deshalb nichtig ist, weil die Mitgliedsgemeinden dem Abwasserzweckverband lediglich einen Teil der Aufgabe der Abwasserbeseitigung übertragen haben (Urt. v. 21.5.2003, SächsVBl 2004, 28).
  • OVG Sachsen, 28.04.2004 - 5 D 31/02

    Beiträge

    Nach der - auch vom erkennenden Senat vertretenen - Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.2.2000, SächsVBl 2000, 213; jüngst: Urt. v. 21.5.2003, SächsVBl 2004, 28) bestand im Freistaat Sachsen für Gemeinden auch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Gestalt von § 61 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung - KommVerf) vom 17.5.1990 (GBl. I S. 255) eine hinreichende gesetzliche Grundlage zur Gründung von Zweckverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Satzungshoheit.
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